Irgendwo beginnt alles im Kopf, daher sorgen Sie dafür, Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und anschließend die nötigen Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Hier sind wir als Fachkraft für Arbeitssicherheit zuständig.
Machen Sie Arbeitsschutz zum Teil Ihrer Unternehmenskultur
Fordern Sie jetzt Ihr Angebot an und lassen Sie Ihre Mitarbeiter noch heute unterweisen. Die jährliche Sicherheitsunterweisung nach DGUV Vorschrift können wir einfach bei Ihnen vor Ort durchführen.Ab dem 5.5.21 sind die Betriebsprüfer vermehrt unterwegs!
Quelle: Das hat die Nationale Arbeitsschutzkonferenz für die 3. Strategieperiode der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) beschlossen. Das strategische Ziel dahinter: „Arbeit sicher und gesund gestalten – Prävention mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung“ zu erreichen.
Die große Frage lautet: Sind Ihre Gefährdungsbeurteilungen wirklich alle aktuell? Denn Schwerpunkte der Prüfungen werden – neben der Corona-Arbeitsschutzverordnung – sein:
Analyse und Durchführung:
Maßnahmenumsetzung:
Beratung und Planung:
Individuell:
Neben der Grundbetreuung sind nach Absprache weitere, alternative Betreuungsformen möglich.
Wir arbeiten mit der Software "Haufe Arbeitsschutz Office Professional".
Folgende Daten benötigen wir für die Angebotserstellung / Regelbetreuungszeit:
Bei der Arbeitsschutzbetreuung muss sich jedes Unternehmen, das Mitarbeiter beschäftigt, von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (und einem Betriebsarzt) unterstützen lassen. Meist kommen diese Experten, je nach gewählter Betreuungsform, entweder regelmäßig oder zu bestimmten Anlässen in den Betrieb. In der Regel sind Fachkräfte für Arbeitssicherheit nur in sehr großen Unternehmen fest angestellt.
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) soll die Fachkraft für Arbeitssicherheit die Unternehmen, für die sie tätig sind, in allen Fragen der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung unterstützen. Sie hilft dabei, Gesundheitsgefahren im Betrieb aufzudecken, sie zu reduzieren und im besten Fall ganz abzustellen. Sie berät bei besonderen Anlässen in sicherheitsrelevanten Fragen, zum Beispiel wenn Arbeitsplätze neu geschaffen oder umgestaltet, besondere Geräte und Maschinen angeschafft oder Arbeitsweisen erheblich verändert werden. Die Fachkraft soll das Unternehmen regelmäßig oder zu bestimmten Anlässen besuchen und ihre Tätigkeit dokumentieren.
Für die gesetzlich vorgeschriebene betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung (Arbeitsschutzbetreuung) gibt es die Wahl: Regelbetreuung oder alternative Betreuung. Die Regelbetreuung hat, je nach Betriebsgröße, zwei Varianten. Unterschieden werden Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten und Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigte. Die alternative Betreuung eignet sich für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten, die sich im Arbeits- und Gesundheitsschutz stärker engagieren möchten.
Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 stellt die drei unten genannten Formen Ihnen zur Auswahl.
Ziel ist es, dass alle Beschäftigten gesund und sicher arbeiten können.
In der DGUV-Vorschrift 2 ("Unfallverhütungsvorschrift – Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit") ist geregelt, dass jedes Unternehmen, das Personal beschäftigt, sich beim Arbeits- und Gesundheitsschutz von einem Betriebsarzt oder einer Betriebsärztin und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen lassen muss. Funktionierender Arbeitsschutz ist mehr als nur eine gesetzliche Pflicht. Er ist eine verantwortungsvolle und eine lohnende Aufgabe und sichert Ihnen reibungslose betriebliche Abläufe. Erkennbare unternehmerische Vorsorge sorgt für Bonuspunkte bei Beschäftigten.
Ein gut organisierter Arbeitsschutz …
Ein sicherer und gesunder Arbeitsplatz ist ein attraktiver Arbeitsplatz.
Zwei zentrale Aufgaben sollten wir von Anfang regeln:
Aufbau und Integration in bestehende Systeme sind möglich. Hierzu können wir Sie beraten.
Wir helfen den Unternehmen und Menschen GESUND zu bleiben.
Seit Ende 2013 fordert das Arbeitsschutzgesetz explizit die Berücksichtigung der psychischen Belastung in der Gefährdungsbeurteilung. Das heißt: Alle Unternehmen und Organisationen müssen auch jene Gefährdungen für ihre Beschäftigten ermitteln, die sich aus der psychischen Belastung bei der Arbeit ergeben.
Hierbei können wir Ihr Unternehmen unterstützen; entweder im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung oder in Projektarbeit!
Für weitere Fragen zum Ablauf und den Kosten wenden Sie sich telefonisch oder per Mail an uns.
Arbeitsschutz wirkt nachhaltig, wenn er umfassend in die betriebliche Organisation eingeordnet ist. Eine systematische Verankerung in der betrieblichen Führung sowie in den Geschäfts- und Unterstützungsprozessen ist erforderlich, partizipative Arbeitsweisen mit allen Beschäftigten und die Gewährleistung eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses zu entwickeln ist eine progressive Arbeitsschutzkultur. Die vielfältigen Potenziale von Sicherheit und Gesundheit müssen aktiv erschlossen werden.
Zusammenfassend lässt sich feststellen: Das Leitbild eines zeitgemäßen Arbeitsschutzes geht von einem ganzheitlichen Verständnis von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit aus, betont die Eigenverantwortung eines Betriebs, der Führungskräfte und der Mitarbeiter, betont die Führungsaufgabe "Arbeitsschutz", bindet Führungskräfte verstärkt in den Arbeitsschutz ein, setzt auf regelmäßige Bewertung mit dem Ziel der kontinuierlichen Verbesserung, integriert Arbeitsschutz in die betrieblichen Prozesse und betrachtet ihn als Prozess.