ARBEITSSICHERHEIT IN UNTERNEHMEN


Arbeitssicherheit richtig angewendet in Ihrem Unternehmen

Irgendwo beginnt alles im Kopf, daher sorgen Sie dafür, Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und anschließend die nötigen Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Hier sind wir als Fachkraft für Arbeitssicherheit zuständig.

Rechtsgrundlage: §5,6 Arbeitsschutzgesetz
 

Machen Sie Arbeitsschutz zum Teil Ihrer Unternehmenskultur


Fordern Sie jetzt Ihr Angebot an und lassen Sie Ihre Mitarbeiter noch heute unterweisen. Die jährliche Sicherheitsunterweisung nach DGUV Vorschrift können wir einfach bei Ihnen vor Ort durchführen.Ab dem 5.5.21 sind die Betriebsprüfer vermehrt unterwegs!

Achtung: Steht auch Ihr Betrieb schon auf der Liste der Betriebsprüfer? Denn ab Mai 2021 rücken die Prüfer von Arbeitsschutzbehörden und Unfallversicherer wieder aus. Geplant sind ganze 200.000 Betriebsbesichtigungen!

Quelle: Das hat die Nationale Arbeitsschutzkonferenz für die 3. Strategieperiode der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) beschlossen. Das strategische Ziel dahinter: „Arbeit sicher und gesund gestalten – Prävention mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung“ zu erreichen.

Die große Frage lautet: Sind Ihre Gefährdungsbeurteilungen wirklich alle aktuell? Denn Schwerpunkte der Prüfungen werden – neben der Corona-Arbeitsschutzverordnung – sein:

  • Psychische Belastungen
  • Muskel-Skelett-Erkrankungen und krebserzeugende Gefahrstoffe
  • NEU: Hygiene gemäß der Corona-ArbSchV (Präventionen)
  • psychische Belastungen
  • Brandschutz
  • Mutterschutz
  • Gefahrstoffe
  • Büro
  • Lärm
  • Heben & Tragen
  • Elektro
Wir unterstützen Sie als Unternehmer bei Ihren Arbeitsschutzaufgaben, z. B. durch die Mitwirkung bei einer systematischen Gefährdungsbeurteilung und durch Vorschläge für zielgerichtete Maßnahmen.

UNSER MOTTO: ALS IDEENGEBER SIND WIR DIE NUMMER EINS!

UNSERE DIENSTLEISTUNGEN ZUR ARBEITSSICHERHEIT IN UNTERNEHMEN


Analyse und Durchführung:

  • Evaluierung
  • Methodenanwendung
  • Dokumentation

Maßnahmenumsetzung:

  • Maßnahmenplanung
  • Umsetzung
  • Langzeitbegleitung

Beratung und Planung:

  • Information
  • Schulung
  • Beratung
  • Vorgespräch
  • Fördermittel
  • Betriebsorganisation
  • Energiemanagement

Individuell:

  • Individuelles Coaching
  • Workshops
  • Veränderungsprozesse
  • Team-Entwicklung

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Weitere Leistungen sind:

  • Organisation und Durchführung von Gefahrstoffmessungen, Raumluftmessungen, Schadstoffmessungen und Schallpegelmessungen mit geeichten Prüfmitteln von Testo.
  • Check der Prüffristen und Erstellung eines Prüfkatasters (optional).

Neben der Grundbetreuung sind nach Absprache weitere, alternative Betreuungsformen möglich.

Wir arbeiten mit der Software "Haufe Arbeitsschutz Office Professional".

Folgende Daten benötigen wir für die Angebotserstellung / Regelbetreuungszeit:

  • Welche Berufsgenossenschaft
  • Anzahl der Mitarbeiter zu wieviel Stunden
    Anzahl der Mitarbeiter mit bis zu 20 Stunden pro Woche
    Anzahl der Mitarbeiter mit bis zu 30 Stunden pro Woche
    Anzahl der Mitarbeiter mit mehr als 30 Stunden pro Woche.
  • WZ-Kode 2008  (Welcher Wirtschaftszweig)
  • Betreuungsgruppe

Download Angebotsanfrage
Fachkraft für Arbeitssicherheit

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Richtig angewandter Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen


Sicherheitstechnische Betreuung

Bei der Arbeitsschutzbetreuung muss sich jedes Unternehmen, das Mitarbeiter beschäftigt, von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (und einem Betriebsarzt) unterstützen lassen. Meist kommen diese Experten, je nach gewählter Betreuungsform, entweder regelmäßig oder zu bestimmten Anlässen in den Betrieb. In der Regel sind Fachkräfte für Arbeitssicherheit nur in sehr großen Unternehmen fest angestellt.

 

Welche Aufgaben hat die Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) soll die Fachkraft für Arbeitssicherheit die Unternehmen, für die sie tätig sind, in allen Fragen der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung unterstützen. Sie hilft dabei, Gesundheitsgefahren im Betrieb aufzudecken, sie zu reduzieren und im besten Fall ganz abzustellen. Sie berät bei besonderen Anlässen in sicherheitsrelevanten Fragen, zum Beispiel wenn Arbeitsplätze neu geschaffen oder umgestaltet, besondere Geräte und Maschinen angeschafft oder Arbeitsweisen erheblich verändert werden. Die Fachkraft soll das Unternehmen regelmäßig oder zu bestimmten Anlässen besuchen und ihre Tätigkeit dokumentieren.

 

Betreuungsformen

Für die gesetzlich vorgeschriebene betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung (Arbeitsschutzbetreuung) gibt es die Wahl: Regelbetreuung oder alternative Betreuung. Die Regelbetreuung hat, je nach Betriebsgröße, zwei Varianten. Unterschieden werden Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten und Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigte. Die alternative Betreuung eignet sich für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten, die sich im Arbeits- und Gesundheitsschutz stärker engagieren möchten.

 

Welche Betreuungsformen sind möglich?

Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 stellt die drei unten genannten Formen Ihnen zur Auswahl.

  • Regelbetreuung für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten (bis zu zehn Vollzeit- bzw. zwanzig Teilzeitbeschäftigte)
  • Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten
  • Alternative bedarfsorientierte Betreuungsformen (möglich für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten in bestimmten Branchen und Regionen)

Ziel ist es, dass alle Beschäftigten gesund und sicher arbeiten können.

In der DGUV-Vorschrift 2 ("Unfallverhütungsvorschrift – Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit") ist geregelt, dass jedes Unternehmen, das Personal beschäftigt, sich beim Arbeits- und Gesundheitsschutz von einem Betriebsarzt oder einer Betriebsärztin und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen lassen muss. Funktionierender Arbeitsschutz ist mehr als nur eine gesetzliche Pflicht. Er ist eine verantwortungsvolle und eine lohnende Aufgabe und sichert Ihnen reibungslose betriebliche Abläufe. Erkennbare unternehmerische Vorsorge sorgt für Bonuspunkte bei Beschäftigten.

Ein gut organisierter Arbeitsschutz …

  • verhindert vermeidbare Verletzungen und Erkrankungen,
  • wirkt sich positiv auf die Gesundheit Ihrer Beschäftigten aus,
  • reduziert die Kosten für Personalausfall und sichert betriebliche Abläufe,
  • steigert das Engagement und die Motivation der Beschäftigten und die Qualität ihrer Arbeit.

Ein sicherer und gesunder Arbeitsplatz ist ein attraktiver Arbeitsplatz.

 

Wie sollten Sie jetzt vorgehen?

Zwei zentrale Aufgaben sollten wir von Anfang regeln:

  • Schritt 1 – passende Betreuungsform auswählen
  • Schritt 2 – Gefährdungsbeurteilung durchführen

ARBEITSSCHUTZMANAGEMENT (AMS)

Aufbau und Integration in bestehende Systeme sind möglich. Hierzu können wir Sie beraten.
 

 

PRÄVENTION

Wir helfen den Unternehmen und Menschen GESUND zu bleiben.

Seit Ende 2013 fordert das Arbeitsschutzgesetz explizit die Berücksichtigung der psychischen Belastung in der Gefährdungsbeurteilung. Das heißt: Alle Unternehmen und Organisationen müssen auch jene Gefährdungen für ihre Beschäftigten ermitteln, die sich aus der psychischen Belastung bei der Arbeit ergeben.

Hierbei können wir Ihr Unternehmen unterstützen; entweder im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung oder in Projektarbeit!

Für weitere Fragen zum Ablauf und den Kosten wenden Sie sich telefonisch oder per Mail an uns.

NACHHALTIGKEIT

Arbeitsschutz wirkt nachhaltig, wenn er umfassend in die betriebliche Organisation eingeordnet ist. Eine systematische Verankerung in der betrieblichen Führung sowie in den Geschäfts- und Unterstützungsprozessen ist erforderlich, partizipative Arbeitsweisen mit allen Beschäftigten und die Gewährleistung eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses zu entwickeln ist eine progressive Arbeitsschutzkultur. Die vielfältigen Potenziale von Sicherheit und Gesundheit müssen aktiv erschlossen werden.

Zusammenfassend lässt sich feststellen: Das Leitbild eines zeitgemäßen Arbeitsschutzes geht von einem ganzheitlichen Verständnis von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit aus, betont die Eigenverantwortung eines Betriebs, der Führungskräfte und der Mitarbeiter, betont die Führungsaufgabe "Arbeitsschutz", bindet Führungskräfte verstärkt in den Arbeitsschutz ein, setzt auf regelmäßige Bewertung mit dem Ziel der kontinuierlichen Verbesserung, integriert Arbeitsschutz in die betrieblichen Prozesse und betrachtet ihn als Prozess.
 


 

Arbeitsschutz ist Bewahrung von Leben und Gesundheit in Verbindung mit der Arbeit.

Was können wir für Sie tun?

Kontaktieren Sie uns