Unsere externe Fachkraft für Arbeitssicherheit ( Sifa ) sorgt für Sicherheit am Arbeitsplatz. Unsere Fachkräfte dienen der Erfüllung der gesetzlichen und versicherungstechnischen Vorgaben und unterstützen die internen Fachkräfte. Im Fokus steht dabei stets der Schutz des Arbeitnehmers. Wir ermitteln gemeinsam mit Ihnen, welche Standards Ihr Unternehmen erfüllen muss und welche Schritte nötig sind um Gesetzeskonformität zu erlangen. In der Regel beginnen wir mit der Prüfung der aktuellen Unternehmenssituation. D.h. alle weiteren Schritte orientieren sich an den Notwendigkeiten und Risiken in Ihrem Unternehmen.
Folgende Leistungen sind in dem Basis-Paket enthalten:
Detaillierte Ausführungen zu den einzelnen Dienstleistungen entnehmen Sie bitte der Übersicht.
Selbstverständlich kann der Umfang der Betreuung individuell an Ihre Bedürfnisse angepasst werden. Je nach Betriebsgröße kann der Umfang der einzelnen Leistungen variieren. Die Leistungen des Sicherheitstechnischen Dienstes richten sich nach § 1 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und den Vorgaben aus der DGUV-V2.
Ihr Einsatz birgt jedoch häufig Gefahren für Mensch und Umwelt, die es zu kontrollieren gilt. Im Gefahrstoffrecht gibt es keine gesonderte Beauftragten-Funktion, hier ist ausschließlich der Arbeitgeber für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich.
Hier hilft der Aufbau eines umfassenden Gefahrstoffmanagements. Der Umgang mit gefährlichen Stoffen im Betrieb birgt u.U. ein hohes Risiko. Dies ist abhängig von Art und Menge und insbesondere von den entsprechenden Eigenschaften.
Ob entzündlich, explosiv, giftig, krebserregend usw., der Gesetzgeber und die Unfallversicherer haben zu dem Umgang mit gefährlichen Stoffen ein umfangreiches Regelwerk aufgestellt.
Die Firma AS-KUTSCHKE bietet im Rahmen des Sicherheitstechnischen Dienstes als optionale Leistung oder als ein spezielles betriebliches Projekt ein sogenanntes Gefahrstoffmanagement an. Ein erster Schritt des Gefahrstoffmanagements ist die Erfassung aller gefährlichen Stoffe, ihrer Menge und Einsatzarten sowie der betroffenen Arbeitsplätze und der Zusammenfassung in einem Gefahrstoffkataster. Wir unterstützen Sie gern bei der Bewertung der Gefährdungen sowie der Ableitung und Umsetzung entsprechender (Schutz-)Maßnahmen.
Darüber hinaus bieten wir folgende Leistungen im Rahmen des Gefahrstoffmanagements an:
Die Stellung eines Gefahrstoffbeauftragten ist derzeit noch nicht möglich.
Rechtsgrundlage: § 6 Gefahrstoffverordnung